Ausbildung

Sie möchten fliegen lernen? Alles rund um den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen.
ggf. mit Kooperationspartnern.

Vor nunmehr über einhundert Jahren machten Orville und Wilbur Wright am 17.Dezember 1903 einen Menschheitstraum wahr: Sie bauten ein Fluggerät mit Lenkung und eigenem Antrieb. Mit ihm konnte sich zum ersten Mal ein Mensch fast wie ein Vogel in die Lüfte erheben.

Viele Menschen erfüllen sich mit der Ausbildung zum Piloten einen lang gehegten Kindheitstraum. Man sagt, dass man zum Flieger geboren wird und wahrscheinlich liegt darin sogar ein Fünkchen Wahrheit. So spüren viele Piloten, trotz zahlreicher Berufsjahre im Cockpit, immer noch diese Begeisterung und die Leidenschaft für die Fliegerei.

Damit auch Sie vorne links Platz nehmen dürfen, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.

Folgende Ausbildungsgänge zum Erwerb von fliegerischen Erlaubnissen und Berechtigungen können Sie bei uns erwerben:

im Betrieb der eigenen Flugschule oder
mit persönlichem Service/Coaching über Kooperationspartner *.
Weitere Ausbildungsgänge auf Anfrage.

LAPL (A)

Die Leichtflugzeug Pilotenlizenz bildet die Basislizenz gem. Teil-FCL. Sie ermöglicht mit einer kompakten Ausbildung über 35 Flugstunden auf zwei- und viersitzigen kolbengetriebenen Luftfahrzeugen einen relativ kostengünstigen Einstieg in die Fliegerwelt. Die LAPL(A) Lizenz ist keine ICAO konforme Lizenz und gilt daher nur in den EASA Mitgliedsstaaten.

Nach Erhalt der LAPL(A) Lizenz können Sie z.B. eine Weiterbildung für VFR Nachtflüge erwerben oder sich durch einen Lehrberechtigten (CRI) auf andere Flugzeugmuster unter 2 Tonnen einweisen lassen. Ein Upgrade zur höheren Privatpilotenlizenz ist mit einer praktischen Umschulung an einer dafür zugelassenen Flugschule (ATO) möglich. Somit auch bei uns. Die theoretische Ausbildung zum LAPL(A) wird gem. Anlage 1 Absatz 1.2 der Verordnung (EU) 1178/2011 Teil-FCL voll anerkannt. Es ist somit keine weitere theoretische Ausbildung oder Prüfung notwendig.

PPL (A)

Die Privatpilotenlizenz ist die „Grundschulausbildung“ der Fliegerwelt. Der PPL(A) ermöglicht im Gegensatz zum LAPL(A) über die Grenzen der EASA Mitgliedsstaaten hinaus zu fliegen, eine Umschreibung in eine US-amerikanische FAA Lizenz ist aufgrund der ICAO Konformität möglich. Mit 45 Mindestflugstunden, wovon 5 Stunden auf einem FNPT II Flugsimulator durchgeführt werden können, ist die praktische Ausbildung umfassender. Dafür ist der PPL(A) nicht wie der LAPL(A) auf die Luftfahrzeugkategorie SEP(L) (Single Engine Piston Land) beschränkt, sondern es können auch weitere Klassen- oder Musterberechtigungen erworben werden.

BZF / AZF

Kommunikation ist beim Fliegen das A und O. Daher ist es unumgänglich, dass man auch beim Sprechfunk bestimmte Regeln einhält. Um nachweisen zu können, dass man entsprechende Regeln beherrscht, gibt es verschiedene Sprechfunkzeugnisse:

Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis – BZF I/II

Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis (BZF) I und II für den Flugfunkdienst berechtigt zur Ausübung des Sprechfunks in englischer (I) oder deutscher (II) Sprache bei einer Luftfunkstelle, an Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln (VFR) fliegt.

Das Sprechfunkzeugnis BZF II erlaubt die Durchführung des Sprechfunks in deutscher Sprache bis FL 100. Ein Sprechfunkzeugnis ist Voraussetzung für die PPL(A)/LAPL(A)-Pilotenlizenz.

Allgemeines Sprechfunkzeugnis – AZF

Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis (AZF) für den Flugfunkdienst wird zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (IFR) benötigt. Es berechtigt zur Ausübung des Sprechfunkes in englischer Sprache.

NVFR

Die Nachtflugberechtigung stellt für LAPL(A) und PPL(A) Inhaber eine sinnvolle Erweiterung dar, um generell zeitlich flexibler agieren zu können. Die NFQ Ausbildung gem. FCL.810 besteht aus 5 Flugstunden mit Lehrberechtigtem und 6 Theoriestunden. Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig.

CPL (A)*

Um gewerbsmäßig Flüge durchführen zu können, benötigt man die Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot Licence (CPL). Eine Berufspilotenlizenz erlaubt das Führen von Flugzeugen zu gewerblichen Zwecken, die für einen Piloten zugelassen sind (Single Pilot). Dies trifft auf die meisten ein- und zweimotorigen propellergetriebenen, sowie auch düsengetriebenen Flugzeuge unterhalb einer maximalen Abflugmasse von 5,7 t zu. Hiermit können zum Beispiel bezahlte Rundflüge, Geschäftsflüge oder Cargoflüge durchgeführt werden.

Zur Berufspilotenlizenz erwirbt man sinnvollerweise direkt eine Instrumentenflugberechtigung. Diese ermöglicht es, Flüge auch bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen durchzuführen.

ATPL (modular)*

Die Linienverkehrspilotenlizenz (Airline Transport Pilot Licence – ATPL) ist die höchste Stufe der Pilotenausbildung. Hiermit sind Sie in der Lage, als Verkehrsflugzeugführer bei einer Fluggesellschaft in Europa, bzw. nach entsprechender Umschreibung der ATPL-Lizenz auch weltweit tätig zu werden.

Die modulare ATPL  Ausbildung eignet sich besonders für Bewerber, die bereits eine Lizenz für Flugzeugführer, PPL(A) oder CPL(A), besitzen und über eine entsprechende Flugerfahrung verfügen, da der Gesetzgeber vor Beginn der praktischen Ausbildungsteile eine bestimmte Flugerfahrung verlangt.

IR*, CB-IR

Die IR Berechtigung ermöglicht Ihnen das Fliegen nach Instrumenten, wenn Sie entlang Ihrer geplanten Flugstrecke keine Sichtflugwetterbedingungen vorfinden. Die Enroute IR ist die neuste und kleinste IR Berechtigung und wurde durch die EASA in Anlehnung an das Britische Cloud Rating 2014 geschaffen.

Zum Erwerb einer Competency based oder Enroute IR Berechtigung benötigen Sie mindestens eine PPL(A) Lizenz mit gültiger Klassenberechtigung SEP(L) oder MEP(L), sofern sie die praktische Ausbildung auf einem zweimotorigen Flugzeug durchlaufen möchten, um diese Rechte auch später auszuüben.

Die theoretische IR Ausbildung für beide genannten Berechtigungen ist gem. FCL.615 und FCL.825 gleich, wodurch ein Wechsel des Ausbildungslehrgangs von E-IR zu CB-IR möglich ist, aber auch nach dem Erwerb des E-IR ohne weitere theoretische Ausbildung zum CB-IR aufgesattelt werden kann.

Beide Ausbildungslehrgänge erfordern eine theoretische und praktische Prüfung.

FI (A) Fluglehrerausbildung*

Sie möchten Fluglehrer werden und dabei Ihre Fähigkeiten auf ein höheres Niveau heben? Dann ist unsere Fluglehrerausbildung genau das Richtige für Sie!

Gerade was die anspruchsvolle Ausbildung zum Fluglehrer anbetrifft, ist die Erfahrung und die Qualität Ihres Fluglehrer-Lehrers extrem wichtig. Denn nur was ein Lehrer selbst kann, wird Erin der Lage sein auch weiterzugeben. Unsere Fluglehrer-Ausbilder haben sehr viel Erfahrung darin, aus ambitionierten Piloten pädagogisch wie fachlich hoch kompetente Fluglehrer zu machen. Sie haben durchweg einen Hintergrund aus Militär-, Airline- und Corporate-Fliegerei. Alle Lehrer sind auch Prüfer der Luftfahrtbehörden.

Der fertig ausgebildete Fluglehrer darf innerhalb der PPL-Schulung das Fliegen auf einmotorigen Flugzeugen nach Sicht trainieren. Um im Bereich IFR, CPL, MEP, HPA schulen zu dürfen, benötigt er eine entsprechende Flugerfahrung sowie weitere Ausbildungsgänge und Berechtigungen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie daran Interesse haben. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.

FII (A) Fluglehrer-Ausbilder*

Sie sind Fluglehrer und möchten selbst Fluglehrer ausbilden?

FI-IR (A) (Instrument Rating Instructor)*

Auch als bereits ausgebildeter Fluglehrer haben Sie die Möglichkeit, sich weiter zu qualifizieren. Bitte fragen Sie uns nach weiteren Möglichkeiten.

CR SEP Class Rating Single Engine Piston

Sie sind bereits Inhaber einer Lizenz bzw. Berechtigung?
Sie besitzen z.B. eine Segelfluglizenz SPL S ( ohne TMG ) oder die Hubschrauberlizenz PPL (H),
dann können Sie mit diesem Ausbildungsgang weitermachen und auf PPL (A) umschulen.

MEP Multi Engine Piston Rating*

Haben Sie bei Nacht oder langen Überwasserstrecken nicht auch schon mal daran gedacht, im Falle eines Falles ein zweites Triebwerk zu haben? Die MEP-Ausbildung berechtigt Sie dazu, ein zweimotoriges Flugzeug zu fliegen, womit Sie für sich und Ihre Passagiere ein gehöriges Maß an Sicherheit dazu gewinnen.

Mit dem Class Rating MEP(A), Multi Engine Piston (Airplane), erwerben Sie die Klassenberechtigung, um mehrmotorige Kolbenflugzeuge, die zur Führung durch nur einen Piloten zugelassen sind, nach Sicht fliegen zu können. Wenn Sie über eine Instrumentenflugberechtigung SEP/IR für einmotorige Flugzeuge verfügen, können Sie diese im Anschluss an die Ausbildung für das CR MEP(A) VFR auf die Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge MEP/IR erweitern.

TBM SET*

Die Klassenberechtigung „TBM SET“ kann auch mit unserer Unterstützung erworben werden.  Diese umfasst den Theorieunterricht  und die praktische Ausbildung mit abschließender Prüfung. Unterschiedsschulungen zwischen den Baureihen 700, 850, 900, 910 und 930 sind ggf. ebenfalls möglich.

Die Inhalte für den Ersterwerb und die Differenzschulungen richten sich nach dem OE GM-Flight Crew TBM 700 vom 18 Januar 2018.

PA-46 SET*

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, die Klassenberechtigung „PA-46 SET“ für einmotorige Piper-Turboprop-Flugzeuge zu erwerben. Dies ist der Einstieg in die Fliegerei in die Turbinenklasse. Sie erhalten den Theorieunterricht und die praktische Ausbildung mit abschließender Prüfung aus einer Hand (unser Team). Unterschiedsschulungen zwischen den Baureihen(z.B. von M500 auf M600 o.ä.) sind ebenfalls möglich.